Transformationsfonds
Zentraler Umsetzungshebel für die Krankenhausreform
Der Transformationsfonds ist ein zentraler Umsetzungshebel für die Krankenhausreform. Er schafft Spielräume für tiefgreifende Veränderungen, setzt aber zugleich klare Leitplanken: Gefördert wird, was zur strukturellen Weiterentwicklung beiträgt – etwa der gezielte Abbau von Überkapazitäten, die Umwandlung von Standorten in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (SÜV) oder der Aufbau integrierter Notfallstrukturen.
Hier sehen Sie auf einen Blick, welche allgemeinen Kriterien sowie Ausschlüsse es hinsichtlich der Fördertatbestände gibt. Darüber hinaus existieren je Fördertatbestand nochmals spezifische Ausführungen.
Die Stellung des Förderantrages ist dabei nicht bloß ein „Verwaltungsakt“. Vielmehr verlangen solche Transformationsvorhaben die Fähigkeit, Strategie, Bau, Organisation und Förderexpertise in einem konsistenten Prozess zusammenzuführen.
Wie wir diesen Weg mit Ihnen gemeinsam gehen können, zeigen wir in vier aufeinander aufbauenden Schritten:

Förderpotenziale identifizieren
Den strategischen Rahmen bilden die politisch-rechtlichen Vorgaben – namentlich das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) einschließlich der zugehörigen Rechtsverordnungen, das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) sowie die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV).
Um Förderpotenziale gezielt zu identifizieren ist es entscheidend, das Leistungsspektrum einer Klinik, die Versorgungssituation im relevanten Markt sowie die Fördertatbestände der KHTFV aufeinander abgestimmt zu bewerten.
Eine tragfähige Strategie muss nach der qualitativen Ausführung auch mit konkreten Mengengerüsten wie Fallzahlen und Betten je Leistungsgruppe hinterlegt sein. Nur so entsteht eine belastbare Grundlage für weiterführende baulich-strukturelle Entscheidungen. Parallel wird dieses Zielbild mit den Fördermöglichkeiten abgeglichen, um im nächsten Schritt die passgenaue Förderstrategie zu formulieren und konkrete Maßnahmen zu planen.
Eine Übersicht zu den Fördertatbeständen des KHTF finden Sie HIER

Maßnahmenpakete planen
Bei der Konkretisierung der Vorhaben steht die Erfüllung der jeweiligen Förderkriterien im Fokus. Medizinische, bauliche und organisatorische Anforderungen fließen gezielt ein und bilden die Grundlage für die im Antrag geforderte Kostenkalkulation. Je nach Ausgangslage können zudem Varianten entwickelt, bewertet und in Entscheidungsvorlagen überführt werden.

Antrag abstimmen & einreichen
In der Zusammenführung wird der Förderantrag final ausgestaltet, Abstimmungen mit Ministerien und weiteren Stakeholdern abgeschlossen. Beizufügen sind dem Antrag neben Projektbeschreibung, Kostenaufstellung und Zeitplan beispielsweise bei Baumaßnahmen zusätzlich eine Vorplanung, welche die Art der Flächennutzung sowie die Bettenaufteilung darlegt.
Der Förderantrag wird seitens der Klinik an das zuständige Landesministerium übermittelt. Bei positivem Votum reicht das Ministerium den Antrag beim BAS ein.

Feinplanung entwickeln & Umsetzung begleiten
Nach der Bewilligung gilt es, das Vorhaben in Strukturen zu überführen, die sich im klinischen Alltag als tragfähig erweisen. Dabei liegt der Fokus auf der baulichen und prozessualen Detailausarbeitung sowie deren enger Verzahnung. Die Planung wird in diesem Zuge in enger Abstimmung mit den Nutzern sukzessive verfeinert. Für diesen Prozess sowie die anschließende Umsetzungsphase bis hin zur Inbetriebnahme ist eine erfahrene sowie konsistente Projektsteuerung unerlässlich.

Zeitlicher Rahmen & Fristen des KHTF
Bekanntgabe
Förderanteile Bundesländer
Anteile und Beträge zur Förderung von Vorhaben der Länder mit Mitteln des Transformationsfonds im Jahr 2026 (PDF / 136,52 kb)
Strategische Umsetzung
Transformation mit Praxisfokus
Unsere Stärke liegt in der Verbindung von strategischer Klarheit, interdisziplinärer Prozesskompetenz und fundierter Klinikbauexpertise. Wir denken Transformation ganzheitlich – mit dem Blick für die wesentlichen Anforderungen von heute und morgen sowie einer konsequenten Ausrichtung auf Praxistauglichkeit und Umsetzung.
„Ein Fundament ist mehr als nur Beton.“
Fred Andree
Geschäftsführer
Ihr Ansprechpartner
Fred Andree
Geschäftsführung
f.andree(at)endera-gruppe.de
Tel.: 0 22 41 . 127 397 10
